Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gabriel Transportsysteme GmbH

LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

I. Anwendungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen dem Kunden und der Gabriel Transportsysteme GmbH (nachfolgend Gabriel Transportsysteme oder Verkäufer genannt) geschlossenen Verträge.
  2. Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB ausschließlich Unternehmer. Unternehmer sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Ausführung dieses Kooperationsvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von Gabriel Transportsysteme sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sie verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot gegenüber dem Verkäufer abzugeben.
  2. Eine Bestellung des Kunden wird ausdrücklich durch Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung oder konkludent durch Ausführung der Lieferung oder Leistung angenommen. Eine vorab übersandte Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme dar.
  3. Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Unterlagen vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, sofern keine Eigentumsübertragung oder Übertragung von entsprechenden Rechten vereinbart wurde. Der Kunde darf diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung von Gabriel Transportsysteme Dritten zugänglich machen, vervielfältigen, bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Unterlagen nach Aufforderung an den Verkäufer herauszugeben und angefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.

III. Zahlung

  1. Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab unserem Werk einschließlich der Verladung der Ware auf LKW, sofern schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit Abzug von 2% Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge zu leisten (sofern keine anderen Konditionen vereinbart).
  3. Waren, die als „Muster“ gekennzeichnet werden, werden berechnet und nicht zurückgenommen.
  4. Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche des Verkäufers werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch entweder rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist oder von dem Verkäufer schriftlich anerkannt wurde.
  5. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabzusetzen und durch die die Bezahlung der noch offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, so ist der Verkäufer berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

IV. Lieferung

  1. Die Lieferfrist beginnt erst nach Klarstellung aller Einzelheiten und Eingang der erforderlichen Unterlagen.
  2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
  3. Die Lieferung erfolgt frei Haus BRD (außer Inseln / frei Bordsteinkante / ex Servicegebühren / ohne Vertragen) incl. Verpackung bzw. frei deutsche Grenze. Diese Regelung gilt ausschließlich bei Versand durch unseren Hausspediteur. Der Versand von Ersatzteilen erfolgt unfrei ab Werk zzgl. Transportkosten und Verpackung nach Aufwand. Unter einem Mindestauftragswert von 50,- € netto berechnen wir 9,90 € Abwicklungskostenbeteiligung.
  4. Lade- und Anliefertermin der Spedition ist jeweils während der normalen Geschäftszeiten (7-16 Uhr), sofern nicht anders vereinbart.
  5. Die standgeldfreie Ladezeit an Be-/Entladestelle beträgt jeweils 2 Stunden, ab der dritten Stunde wird diese in Rechnung (je angefangene Stunde) gestellt.
  6. Die Servicegebühren der Spedition, die von uns entsprechend 1:1 weitergeleitet werden, umfassen unter anderem die Avisierung sowie auch Zentral-Avis-Empfänger, Termin-Lieferungen (z. B. Next-Day oder Fix-Anlieferung) sowie Inselzuschläge.
  7. Hebebühnenbe-/entladung nur nach Vereinbarung 
    7.1. Bei Sendungen als Direktladung (ab 2 Lademeter) entfallen für den Versand Zusatz-Kosten (z. Zt. in Höhe von 150,- € netto + MwSt. / Stand August 2023), die ebenfalls vom Verkäufer an den Kunden 1:1 weitergeleitet werden.
  8. Bei Sendungen, die nicht zugestellt werden können, wird in der Regel versucht, diese erneut zuzustellen oder ggf., sofern eine zeitnahe Verfügung der Sendung ausbleibt, an den Verkäufer retourniert. Die Kosten, die dem Verkäufer hierzu von dem Dienstleister (Transportunternehmen) in Rechnung gestellt werden, werden entsprechend an den Kunden weitergeleitet. 
  9. Der Tausch von europäischen Tauschpackmitteln, wie z. B. Gitterboxen (nur möglich in AT, BE, DE, LU und NL) und Europaletten (nur möglich in AT, BE, CH, FR, LU und NL), erfolgt nur in den offiziell benannten Tauschländern. Kann ein Empfänger die Tauschpackmittel nicht umgehend bei Anlieferung tauschen, findet eine wertmäßige Belastung in Form einer Nachberechnung an den Kunden statt.
  10. Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an einen sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem der Verkäufer versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
  11. Der Verkäufer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  12. Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
  13. Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
  14. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.
  15. Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen, um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend zu machen. Das heißt: aus versicherungstechnischen Gründen muss die angelieferte Sendung sofort ausgepackt und sowohl auf Transportschäden als auch auf Vollzähligkeit geprüft werden. Durch die Unterschrift des Kunden erfolgt eine Entlastung der Spedition. Reklamationen unbedingt auf den Anlieferbeleg (Spedition/Paketdienst) und auf den Lieferschein schreiben und vom Fahrer bestätigen lassen. Beleg bitte umgehend dem Absender (Verkäufer) zukommen lassen. Bei Nichteinhaltung kann keine Haftung übernommen werden! Der Verkäufer ist bemüht, dem Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde allein verantwortlich. Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt.

V. Mängelhaftung

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die gelieferten Gegenstände sind gem. § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.
  3. Bei Sachmängeln ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Das Recht auf Schadensersatz bleibt unberührt.
  4. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die Verjährungsfrist für weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Ziffer VI. gilt entsprechend.
  5. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von § 444 BGB oder wenn die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Haftung

  1. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Kaufverträgen bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers bis zum Ausgleich aller, aus welchem Rechtsgrund auch immer entstandenen, einschließlich erst künftig fällig werdender Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden.
  2. Die aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
  3. Der Verkäufer verpflichtet sich auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die Summe seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 % übersteigt.
  4. Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, ist er berechtigt, über den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang und unter Eigentumsvorbehalt zu verfügen, soweit die Forderungen nach Ziffer VII. 2. wirksam auf den Verkäufer übergehen. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung und jegliche Abtretung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand oder auf an den Verkäufer abgetretene Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind an den Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  5. Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde grundsätzlich zum Besitz und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Rückstand ist, kann der Verkäufer den Liefergegenstand jedoch an sich nehmen und die Ermächtigung zum Einzug der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen widerrufen. Der Kunde ist - unter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten – zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Kunde. Der Verkäufer ist zum freihändigen Verkauf berechtigt. Der Besteller hat den Verkäufer auf dessen Verlangen unverzüglich eine Aufstellung über die nach Maßgabe von Ziffer VII. 2. an den Verkäufer abgetretenen Forderungen sowie alle weiteren, zur Geltendmachung der dem Verkäufer zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
  6. Der Kunde hat den Liefergegenstand während des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsmäßigem Zustand zu halten und alle von dem Verkäufer vorgesehenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich - abgesehen von Notfällen durch den Verkäufer oder durch eine von dem Verkäufer anerkannte Werkstatt ausführen zu lassen.
  7. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

DATENSCHUTZ

Der Verkäufer verwendet die vom Kunden zum Zwecke der Bestellung der Waren angegeben persönlichen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages. Die Kundendaten werden außer zum Zwecke der Vertragsdurchführung nicht an Dritte weitergegeben. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gehört, werden die Kundendaten, soweit eine Aufbewahrung nicht aus gesetzlichen Gründen notwendig ist, gelöscht, sofern der Kunde einer weiteren Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich die gespeicherten Daten bei dem Verkäufer abfragen, ändern oder löschen lassen. Etwaig erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG). 
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Meschede. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgen.